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concreteblonde
Hefterstr. 9
83071 Stephanskirchen b. München
Deutschland

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E-Mail: uli (at) concreteblonde (dot) de (Zur Nutzung der E-Mail Adresse die Leerzeichen und Klammern mit Text entfernen.)
Telefon: +49 | 172 | 86 700 78
Twitter: @conbionda

Vertreten durch:
Angaben gemäß §2 Telemediengesetz
Uli Becker

Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer (USt.-ID):
gemäß §27a Umsatzsteuergesetz (UStG)
– wird nachgereicht –
Steuernummer: 144/134/61023

Verantwortlich für den Inhalt:
gemäß §55 Abs. 2 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV)
(wie oben)

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Urheberrecht/Verwertungsrechte

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Verwendung von Twitter

Auf meinen Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch Twitter Inc. (795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA). Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion “Re-Tweet” werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen.

Ich weise darauf hin, dass ich als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy.

Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings ändern.

Verwendung von Facebook Social Plugins (Like-Button)

Auf meinen Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerkes Facebook eingebunden, welches von der Facebook Inc. (Facebook Ireland LimitedHanover Reach, Hanover Quay 5-7, Dublin 2, Ireland) (“Facebook”) betrieben wird. Die Plugins sind mit einem Facebook-Logo, dem Zusatz “Facebook Social Plugin” oder dem “Like-Button” (“Gefällt mir”) gekennzeichnet. Eine Übersicht über die Facebook-Plug-ins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.

Wenn Sie eine Webseite meines Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plug-in enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.

Wenn Sie meine Seiten besuchen, wird über das Plug-in eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse meine Seite besucht haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plug-ins interagieren, zum Beispiel den “Gefällt mir”-Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert sowie die Inhalte meiner Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinkt.

Ich weise darauf hin, dass ich als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php

Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook den Besuch meiner Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus. Wenn Sie auf meiner Facebook-Seite kommentieren, kann es sein, dass Ihr Kommentar auch auf der Webseite von concreteblonde erscheint.

Verwendung von Google+ (Google Plus)

Erfassung und Weitergabe von Informationen:

Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.

Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.

Verwendung der erfassten Informationen:

Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.

Kommentare und E-Mails

Selbstverständlich erfassen und speichere ich solche Informationen, die Sie auf dieser Website eingeben oder uns in sonstiger Weise übermitteln. Das betrifft etwa Kommentare, Audiokommentare, Namen, E-Mailadressen und ULRs, die Sie in die entsprechenden Kommentarfelder eintragen. Diese Angaben geschehen freiwillig und werden in keiner Weise überprüft, die Verwendung von Pseudonymen etc. ist möglich. Ich weise darauf hin, dass Name, angegebene Webseite und Kommentare für jeden Benutzer der Seite einzusehen, bzw. bei Audiokommentaren, anzuhören sind. Daten werden auch erfasst und gespeichert, wenn Sie E-Mails an mich senden.

Auskunftsrecht

Ich gebe Ihnen gern Auskunft über die bei mir gespeicherten persönlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Auskunftsansprüche. Wenn Sie Fragen zur Behandlung Ihrer Daten haben, dann senden Sie einfach eine E-Mail an meine Adresse – diese finden Sie oben auf dieser Seite.

Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA, USA) (“Google”). Google Analytics verwendet sogenannte “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer vollen IP-Adresse) wird nur in Ausnahmefällen an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt.

Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Webnutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; ich weise Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inklusive Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von concreteblonde, Inh. Uli Becker, Stephanskirchen,

zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern

1. Geltungsbereich

1.1. Alle Leistungen und Leistungsangebote von concreteblonde, Inh. Uli Becker, (nachstehend “concreteblonde”) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die concreteblonde über die von ihnen angebotenen Leistungen mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch “Auftraggeber”) schließt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen concreteblonde und dem Auftraggeber, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als concreteblonde ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt worden sind, gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

2. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

2.1. Angebote von concreteblonde sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. In diesem Fall erklärt der Auftraggeber die Annahme durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebots.

2.2. In allen anderen Fällen ist die schriftliche, telefonische oder elektronische Bestellung des Auftraggebers sein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Ein Vertrag kommt zustande, wenn concreteblonde das Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung angenommen oder mit der Ausführung der beauftragten Leistung erstmals begonnen hat.

2.3. Als vertraglich geschuldete Leistung gilt der in der Auftragsbestätigung beschriebene Umfang. Änderungswünsche, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen können von beiden Parteien schriftlich formuliert werden (Change Request). concreteblonde beurteilt die gewünschten Änderungen und stellt ihre Auswirkungen schriftlich fest, insbesondere in Hinblick auf die Durchführbarkeit, den zusätzlichen Leistungsumfang, den zu erwartenden Aufwand, Fristen und Termine sowie auf bereits erbrachte Arbeitsergebnisse. Sollte durch vom Auftraggeber gewünschte Änderungen ein Mehraufwand entstehen, ist concreteblonde berechtigt diese gesondert in Rechnung zu stellen.

2.4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen sowie dieser AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform

2.5.
(1) Monatsverträge

Der Auftraggeber bucht bei concreteblonde Leistungen für mindestens einen Monat. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Bei einer vereinbarten Vertragsdauer von nur einem Monat beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. 

(2) Jahresverträge

Wenn der Auftraggeber bei concreteblonde Leistungen für mindestens ein Jahr bucht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2.6. Für die Einhaltung aller Fristen ist der Eingang beim jeweiligen Empfänger maßgebend.

3. Leistungen von concreteblonde

3.1. Soweit die Parteien keine Bestimmung über die zur Auftragsdurchführung zu erbringenden Leistungen, insbesondere hinsichtlich Art, Menge, Umfang, Weiterverrechnung und Verteilung des Budgets auf verschiedene Maßnahmen, Form und Platzierung der Inhalte auf Plattformen oder sonstige Merkmale der Leistung getroffen haben, wird dies von concreteblonde nach dem pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.

3.2. concreteblonde kann sich zur Durchführung aller vom Auftraggeber beauftragten Maßnahmen der Leistung Dritter (nachfolgend: “Partner”) bedienen. concreteblonde überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Maßnahmen. Aufgrund gesonderter Vereinbarung erstellt concreteblonde dem Auftraggeber in bestimmten zeitlichen Abständen individuelle Berichte über die Vertragsdurchführung der von concreteblonde durchgeführten Leistungen.

3.2.1. Aufträge an Partner erteilt concreteblonde in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Zur Partnerbeauftragung ist concreteblonde jedoch nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber dieser schriftlich zugestimmt hat.

3.2.2. Werden von concreteblonde im Zuge der Vertragsausführung Drittangebote für Maßnahmen eingeholt, sind jedoch diese Maßnahmen vom Auftraggeber anderweitig vergeben (nachfolgend: “Fremdauftrag”), so berechnet concreteblonde die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über concreteblonde abgewickelt, berechnet diese dem Auftraggeber außerdem 15 Prozent des Auftragswertes zuzüglich Zeitaufwands als Bearbeitungspauschale.

3.2.3. Eine Aufnahme, Einblendung oder bestimmte Platzierung auf Seiten und Plattformen bestimmter Medienunternehmen (im Folgenden: “Medienunternehmen”) wird nicht geschuldet. concreteblonde ist außerdem nicht verpflichtet, Inhalte zu platzieren, die den Geschäftsbedingungen des Medienunternehmens widersprechen. Gestaltung und Platzierung eines inhaltlichen Beitrags sowie die Veröffentlichungszeit richten sich nach den maßgeblichen Geschäftsbedingungen des Medienunternehmens.

3.2.4. Ist das Medienunternehmen nach dessen Geschäftsbedingungen berechtigt, den Auftragsinhalt geringfügig zu ändern, kann concreteblonde die eigene Leistung im Verhältnis zum Auftraggeber entsprechend anpassen. Auf Anforderung übersendet concreteblonde dem Auftraggeber Kopien der Geschäftsbedingungen der beauftragten Medienunternehmen.

3.3. concreteblonde kann dem Auftraggeber, gemäß vertraglicher Vereinbarung, Tracking-Scripts zur Verfügung stellen, deren Einbindung auf der Website des Auftraggebers zur Auftragsdurchführung notwendig sind, wenn dies technisch nutzbar eingerichtet wird.

3.4. Nach Beendigung des Auftrags werden die zur Auftragsdurchführung eingerichteten Accounts und/oder Kampagnen durch concreteblonde beendet. concreteblonde ist berechtigt, bestehende Inhalte wie Text- Bild- und Videobeiträge, Medienberichte oder positionierte Backlinks (Hyperlinks von anderen Websites zur Website des Auftraggebers) aus dem eigenen Netzwerk zu entfernen. Bei Inhalten, die nicht von concreteblonde oder denen Partner-Umfeld platziert worden sind, kann eine dauerhafte Platzierung durch concreteblonde nicht garantiert werden.

3.5. Von concreteblonde in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur als annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

4. Mitwirken des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, concreteblonde alle zur sachgemäßen Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen, Materialien und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, rechtzeitig und kostenlos zu liefern oder zugänglich zu machen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist concreteblonde von der Leistungspflicht außerhalb des Aufwands für Informationsaufnahme und -prüfung befreit. Leistet concreteblonde dennoch, stellen sie dem Auftraggeber ihren hierdurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung. Der Auftraggeber hat insbesondere folgende Mitwirkungspflichten:

4.1. “Social Media-Beiträge” – Der Auftraggeber wirkt bei der Erstellung von Inhalten mit der Bereitstellung aller erforderlichen Daten (Texte etc.) mit. Er übermittelt diese in geeigneter digitaler Form in der jeweils aktuellsten Fassung, bzw. eröffnet die Möglichkeit zu Begegnungen mit identifizierten Verantwortlichen als Quelle für die Erstellung von Inhalten.

4.2. “Tracking” – Um Performance (Zugriffshäufigkeit etc.) zu messen, kann der Auftraggeber die von concreteblonde empfohlenen Tracking-Skripte nach Anweisungen von concreteblonde in die eigene Website und Plattform-Bereiche integrieren. Der Auftraggeber ist für den Einsatz der Skripte selbst verantwortlich.

4.3. “Rechte Dritter”- Der Auftraggeber sichert concreteblonde zu, dass die übermittelten Materialien und Inhalte (Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen) sowie die verwendeten Marken auf sämtliche Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter geprüft wurden und er entweder im Besitz der erforderlichen Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstigen Rechte ist oder wirksam Nutzungsrechte hieran erworben hat. Sperrvermerke des Auftraggebers werden von concreteblonde beachtet. Eine Haftung von concreteblonde wegen der Verletzung solcher Rechte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt concreteblonde von allen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei. concreteblonde kann eine rechtliche Prüfung der übermittelten Daten aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung durch einen hierfür heranzuziehenden Rechtsanwalt auf Kosten des Auftraggebers veranlassen.

4.4. “Inhalte” – Für die Inhalte der Auftraggeber-Website sowie für publizierte Inhalte des Auftraggebers auf Plattformen von Medienunternehmen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Rechtswidrige Inhalte dürfen vom Auftraggeber nicht zugänglich gemacht werden. Das gleiche gilt für Inhalte, die zu einer Zugangsbeschränkung führen, insbesondere nach dem Jugendschutzrecht. Das Datenschutzrecht bei Zugang/Nutzung der Auftraggeber-Website und Pflichtkennzeichnungen, insbesondere die Anbieterkennzeichnung im Rahmen des Telemediengesetzes (TMG) und Belehrungen im Sinne des Fernabsatzrechts, sind ebenfalls vom Auftraggeber sicherzustellen.

5. Preise und Zahlung

5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

5.2. Die maßgebliche Abrechnungsmethode für alle Maßnahmen zur Auftragsausführung, einschließlich Drittleistungen von Partnern, wird von concreteblonde bestimmt.

5.3. Sofern die Honorierung von concreteblonde nicht durch ein schriftliches Angebot oder die Auftragsbestätigung geregelt ist, geschieht dies auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste von concreteblonde. Die Preise gelten für den in Leistungsgegenstand gem. § 2.3. S.1. Im Honorar enthalten sind dabei die Kommunikationsvorbereitung, Kommunikationsplanung und Kommunikationsgestaltung. Für die Erstellung von Kommunikationsinhalten (Texte, Videos, etc.) durch concreteblonde oder Partner kann ein gesondertes Honorar berechnet werden.

5.4. concreteblonde kann für die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge (Präsentationen) für den Auftraggeber mit dem Ziel des Vertragsabschlusses die Zahlung eines gesonderten Entgelts verlangen (Präsentationshonorar), wenn nach deren Präsentation gegenüber dem Auftraggeber ein Vertrag nicht zustande kommt.

5.5. Für Leistungen, die concreteblonde vereinbarungsgemäß nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, werden zusätzlich die Aufwendungen für Anfahrt, Spesen und gegebenenfalls erforderliche Übernachtung in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand, Fahrten mit dem eigenen Pkw und Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich absetzbaren Höchstsätzen berechnet.

5.6. Zusätzlich berechnet werden außerdem bei jedem Auftrag der Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand, Kosten für Materialien, Übersetzungen, Urheberrechtsübertragungen, technische Kosten, Kuriere und Herstellung von Medien sowie die Leistungen hinzugezogener Partner wie Spezialunternehmen für Monitoring, Marktforschung etc. je nach Aufwand.

5.7. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Erbringung der Leistungen oder, bei Teilleistung, auf monatlicher Basis. concreteblonde ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der geschuldeten Leistungen orientiert.

5.8. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Skontoabzug ist nicht zulässig.

5.9. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.10. Leistet der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit nicht oder nicht vollständig, so sind die ausstehenden Beträge ab diesem Zeitpunkt in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Abnahme

Die Abnahme einer Leistung gilt spätestens als erklärt, wenn seit der Ab Lieferung zwölf Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Leistung begonnen hat und in diesem Fall seit der Lieferung sechs Werktage vergangen sind, und der Auftraggeber innerhalb dieses Zeitraums die Abnahme nicht aus einem anderen Grund als wegen eines von concreteblonde angezeigten Mangels, der die Nutzung der Leistung unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

7. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

7.1. Die Nutzungs- und Eigentumsrechte an allen von concreteblonde erstellten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes allein bei concreteblonde. Nutzungsrechte an Leistungen, die auf Provisionsbasis abgerechnet werden und bei Beendigung des Vertrages noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben bei concreteblonde.

7.2. concreteblonde behält sich außerdem das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Präsentationen gem. § 5.4. sowie an dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorentwürfen, Entwürfen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von concreteblonde weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, die bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen diese Gegenstände vollständig an concreteblonde zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber.

7.3. Alle mit den gelieferten Arbeiten von concreteblonde zusammenhängenden Nutzungsrechte übertragen concreteblonde im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart.

7.4. Geht die Verwendung durch den Auftraggeber über die vereinbarte hinaus ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vergütung für die zusätzliche Nutzung verpflichtet.

7.5. concreteblonde ist berechtigt, die von ihr gestellten Materialien und Arbeiten zu signieren und in ihre Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen.

8. Geheimhaltung, Datenschutz

8.1. concreteblonde verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit Sorgfalt zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von concreteblonde oder im Auftrag von concreteblonde handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsinformationen von concreteblonde geheim zu halten. Dies gilt besonders für Informationen über Multiplikatoren und Techniken, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.

8.2. concreteblonde speichert alle Daten des Auftraggebers während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit diese zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. concreteblonde wird dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Eine Weitergabe der Daten durch concreteblonde an Dritte erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers. concreteblonde weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und der von ihm auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge. concreteblonde unternimmt alles, um die vom Auftraggeber übermittelten Daten nach dem Stand der Technik mittels zumutbaren Aufwands vor dem Zugriff Dritter zu schützen und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen.

9. Konkurrenzausschluss

9.1. concreteblonde kann für mehrere Auftraggeber gleicher oder ähnlicher Branchen arbeiten.

9.2. concreteblonde hat den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren, und gewähren auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen nach gesonderter Vereinbarung. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch concreteblonde korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Vertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Kommunikationsagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung zu beauftragen.

10. Gewährleistung, Sachmängel

10.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, oder soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

10.2. Ist die Leistung von concreteblonde mangelhaft, so sind concreteblonde zur Nachbesserung berechtigt. Die zweifache Nachbesserung ist zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche geltend machen.

10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von concreteblonde gelieferten Leistungen oder Teilleistungen unverzüglich zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn concreteblonde nicht eine schriftliche Mängelrüge – hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen drei Werktagen nach Lieferung des Leistungsgegenstandes oder – ansonsten binnen drei Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Leistungsgegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Nach der Genehmigung ist die Leistung einschließlich des im Social Web sichtbaren Leistungsergebnisses regelmäßig zu untersuchen und etwaige Mängel zu rügen.

10.4. concreteblonde gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Bestellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

11. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

11.1. Die Haftung von concreteblonde auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 11 eingeschränkt.

11.2. concreteblonde haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung des von wesentlichen Mängeln freien Vertragsgegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

11.3. Soweit concreteblonde gemäß § 16.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die concreteblonde bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.

11.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von den concreteblonde.

11.5. Soweit concreteblonde technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

11.6. Die Einschränkungen dieses § 16 gelten nicht für die Haftung von concreteblonde wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.7. concreteblonde haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Inhaltslieferanten oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt concreteblonde ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab.

11.8. Bei Aufträgen, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, gelten die jeweiligen Auftragnehmer nicht als Erfüllungsgehilfen von concreteblonde. Eine Haftung von concreteblonde für deren Verschulden ist ausgeschlossen. In diesem Fall tritt concreteblonde lediglich als Mittler auf.

11.9. Sofern Fehler in denen von concreteblonde empfohlenen oder eingeführten Standard-Software/Programmierung (Blog-Systeme, Plattformen/Medienunternehmen, redaktionelle Seiten, etc.) auftreten, berechtigt dies den Auftraggeber nicht, Zahlungen auszusetzen oder Ersatzanspruch anzumelden. Mit Freigabe der vorgeschlagenen oder eingeführten/installierten Lösungen übernimmt der Auftraggeber die

Haftung.

11.10. Bei Veröffentlichung von unbearbeiteten, vorgelegten Unterlagen des Auftraggebers ist concreteblonde von jeder Verantwortung für die Richtigkeit befreit. Bei Veröffentlichung von durch concreteblonde bearbeiteten Unterlagen des Auftraggebers entfällt jede Haftung von concreteblonde, soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen concreteblonde und dem Auftraggeber ist der Sitz von concreteblonde.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt

der Vertrag im Übrigen wirksam.

– Stand: 07.01.2010 –

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Alle Fotos und Videos, soweit nicht anders vermerkt, © concreteblonde

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